Bericht des Vorstands 2018

Neue Themen für die Zukunft

Rückblick

Im Berichtsjahr hat sich die Entwicklung des Vorjahres bestätigt: die Zukunft ist wichtiger als die Vergangen-heit. Die Regularisierung ist vorüber, die strategische Positionierung steht im Vordergrund. Der Vorstand befasst sich mit der Frage, wie die Alleinstellungs-merkmale des Standortes Schweiz hervorzuheben und zu stärken sind, sodass die Banken von einer verbesserten Ausgangslage profitieren können. Dazu gehört auch, dass sich der Verband an der Ausarbeitung attraktiver Rahmenbedingungen beteili-gen kann. Vor diesem Hintergrund rücken neue Themen ins Zentrum der Aufmerksamkeit.

Cyber Resilience

Bereits 2016 hat der Vorstand des Verbandes begonnen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie die Auslandsbanken ihre Resistenz gegenüber Cyber Angriffen erhöhen können. Leider ist es weiterhin so, dass MELANI, die Meldestelle für Informationssicherheit des Bundes bloss schweize-rischen systemisch relevanten Instituten zugänglich ist. Der Vorstand hat ausgiebiges Fact Finding gemacht und mit zahlreichen Institutionen mögliche Partnerschaften besprochen. Cyber Resilience ist nur möglich, wenn vertraute Partner Information offen austauschen. Schlussendlich hat sich ergeben, dass SIX Group einen Cyber Resilience Hub schaffen will, der Finanzinstituten einen vertraulichen Rahmen für den Austausch von Information und die Koordination von Abwehrmassnahmen bieten soll. In AFBS Roundtables haben die Auslandsbanken das Projekt begutachtet und kommentiert; SIX hat zahlreiche Anregungen aufgenommen und den Hub im Herbst 2018 aktiviert. Der Hub sammelt Information zu Cyber Incidents weltweit; SIX reichert diese durch eigene Analyse an und spielt sie an die Teilnehmer zurück. Als unabhängiger Infrastrukturanbieter kann SIX absolute Vertraulichkeit garantieren; als nicht-gewinnorientierte Institution kann SIX die Dienstleistung ertragsneutral anbieten.

Im Berichtsjahr hat der Bundesrat wichtige Entscheide gefällt, um die Resilienz des Werkplatzes Schweiz im Bereiche der Cyber Sicherheit zu stärken. So will er ein Cyber Competence Centre schaffen und Dienstleistun-gen zur Stärkung der Resilienz einem weiteren Kreise von Unternehmen und Institutionen zugänglich machen. In den AFBS Roundtables ist klar geworden, dass Zusammenarbeit und Austausch unabdingbar sind, um den Schutz des Wirtschaftsstandortes zu gewährleisten. Die Angreifer passen sich sehr schnell den technischen Entwicklungen an; um Sicherheit zu gewährleisten muss die Verteidigung noch schneller sein.

Auch informelle Zusammenarbeit mit der Staatsan-waltschaft und grenzüberschreitender Austausch von Information sind für eine erfolgreiche Bekämpfung der Cyber Kriminalität unabdingbar. Die Auslandsbanken sind interessiert, zur Steigerung der Resilienz des Standortes beizutragen. Sie verfügen über wertvolle Ressourcen dank ihrer globalen Netzwerke. Der gruppenweite grenzüberschreitende Datenaustausch soll möglich sein, wenn er derartige Entwicklungen fördern kann.

Grenzüberschreitende Geschäfte

Das Geschäft mit der internationalen Kundschaft bleibt im Fokus der Auslandsbanken in der Schweiz. Nicht nur bedienen die Auslandsbanken mehrheitlich im Ausland domizilierte Kunden, sondern ist auch deren Anlagetätigkeit vorwiegend international orientiert. Dasselbe gilt für die Firmenkunden, denen die Auslandsbanken dank ihrem globalen Netzwerk den Zugang zu den Weltmärkten erleichtern. Internationale Bankengruppen gehen je länger je mehr dazu über, Tätigkeiten wie die KYC Abklärung, Transaktions-überwachung, Risikoprofilierung, in regionalen Kompetenzzentren zusammenzuführen. Diese haben grenzüberschreitend Verantwortung für mehrere Märkte. Auf dieselbe Weise werden auch Dienst-leistungen für private und institutionelle Kunden, wie die Strukturierung von Investments oder die Finan-zierung von Projekten, aus regionalen Kompetenz-zentren erbracht. Dies hat den Vorteil, dass konzernweit konsistente Entscheide angewandt und Synergien genutzt werden können. Es bedeutet aber auch, dass Kundendaten über die Landesgrenzen verschoben werden und aus dem Ausland auf sie zugegriffen wird – was in der Schweiz grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Kunden möglich und daher mit beachtlichem Aufwand verbunden ist.

Im Berichtsjahr hat der Vorstand diese Thematik vertieft diskutiert und sich auch mit der FINMA dazu ausgetauscht. Es sind sich alle Parteien einig, dass die Wahrung der Privatsphäre – wie im Gesetz verankert – ein wichtiger und von den internationalen Kunden geschätzter Aspekt des Banking Swiss Style ist. Dennoch soll es möglich sein, im Einvernehmen mit den Kunden gewisse Daten in regionalen Kompetenz-zentren auch ausserhalb der Schweiz verwahren und bearbeiten zu können.

Dies um die Resilienz zu steigern, die konsistente Anwendung von Regularien zu sichern und den Kostendruck zu reduzieren. Neben den Aspekten der Reputation darf man nicht ausser Acht lassen, dass die Schweiz ein je länger je teurerer Standort wird und internationale Konzerne gute Argumente haben müssen, um weiterhin hierzulande Mitarbeiter zu beschäftigen. Rein regulatorische Anfordernisse reichen da bei weitem nicht aus. Alleinstellungs-merkmale sind unabdingbar und die Schweiz muss sich darauf besinnen, wo ihre Stärken liegen die sie von Konkurrenzplätzen abheben.

Digitalisierung

In diesem Zusammenhang ist der Cloud Leitfaden der Schweiz. Bankiervereinigung ein willkommenes Stück Selbstregulierung. Er klärt die Bedingungen, unter denen die Banken Daten an Cloud Services auslagern dürfen und wie der Zugriff auf besagte Daten zu regeln ist. Der Leitfaden ermöglicht den Banken die Auslagerung von Daten in die Cloud, solange sie adäquate Massnahmen treffen, um den Schutz des Bankkundengeheimnis sicherzustellen. So erwähnt der Leitfaden, dass technische Massnahmen getroffen werden können, die kundenidentifizierende Daten nicht mehr als solche erscheinen lassen. Der Vorstand hat die Entwicklung dieses Leitfadens begleitet und begrüsst den Text, der auch auf die spezifische Situation der ausländisch beherrschten Institute in der Schweiz eingeht und es ihnen möglich macht, die Infrastruktur – sprich die Rechenkapazität – der Muttergesellschaft im Ausland zu nutzen.

Der Vorstand hat sich im Berichtsjahr auch mit den neuen Technologien, wie BlockChain Anwendungen, und ihren Auswirkungen auf das traditionelle Bankengeschäft in der Schweiz auseinandergesetzt. Er hat sich mit Vertretern von FinTech Unternehmen getroffen und die Opportunitäten besprochen, welche diese Technologien auch im traditionellen Private Wealth Management bringen können. Private Banking Kunden schätzen es, wenn ihr Berater dank leistungsfähiger Rechenmaschinen gezielt auf ihre spezifischen Bedürfnisse eingehen und das Portefeuille unter Berücksichtigung zahlreicher unterschiedlicher Faktoren zusammensetzen kann. Derartige "number crunchers" sind aber teuer und daher nicht jedermann zugänglich – internationale Banken konzentrieren ihre Investitionen in derartige Infrastruktur gerne in grenzüberschreitend tätigen Rechenzentren, auf die auch die Tochter in der Schweiz zugreifen kann. Der Cloud Leitfaden bringt die lang erhoffte Klärung zu für den Finanzplatz wichtigen Fragen.

Corporate & Invsetment Banking

Die internationalen Unternehmen stellen ein besonderes Kundensegment dar. Viele von ihnen haben in der Schweiz entweder ihren Hauptsitz oder aber ein regionales Zentrum. Dies ist schon seit langer Zeit so; die Banken in der Schweiz gehen auf die Bedürfnisse dieser Kundschaft ein. Die Auslandsbanken sind in einer privilegierten Stellung, die sie seit einigen Jahren bewusst nutzen: dank ihrem globalen Netzwerk können sie – im Gegensatz zu den Schweizer Banken – die internationalen Firmen im wahrsten Sinne des Wortes weltweit auf ihrer Expansion begleiten. Das vereinfacht das Leben des Unternehmens merklich: der Finanzchef am Hauptsitz kann direkt mit seiner Hausbank kommunizieren. Diese stellt anschliessend die Ausführung der Geschäfte innerhalb ihres globalen Netzwerks sicher – ohne Umweg über Korrespondenzbanken sondern "in house" von Anfang bis zum Ende. Dies ist ebenso wahr für Industriebetriebe mit Auslandniederlassungen wie für Vermögensverwalter, die in verschiedene Märkte investieren und dort lokale Verwahrstellen benötigen. Dank der Vielfalt der Auslandsbanken finden die meisten Firmen den für sie passenden Partner. Wenn die Globalisierung voranschreitet wird der Finanzplatz jedoch gefordert sein, vermehrt Banken auch aus Schwellenländern anzusiedeln. Denn nur diese können den direkten Kontakt in die Wachstumsmärkte sicherstellen ohne Umwege über London oder die USA – mit den allseits bekannten Herausforderungen die diese mit sich bringen.

Der Beitrag zur Wertschöpfung in der Schweiz ist nicht zu unterschätzen, denn wären die Kontakte hierzulande nicht möglich, sähen sich die Schweizer Unternehmen gezwungen, Kompetenzzentren an ausländischen internationalen Finanzzentren aufzubauen und Stellen zu verlagern.

Kleinbanken

Im vergangenen Jahr hat die FINMA mit dem Kleinbankensymposium einen Prozess in die Wege geleitet, der ein gewisses Mass an Proportionalität in die Regulierung und die Aufsicht bringen soll. Die Regulierung und das Aufsichtsverfahren sollen angepasst werden und auf die Grösse der unterschiedlichen Institute Rücksicht nehmen. Der one-size-fits-all Regulierungsansatz ist in der Tat nur beschränkt passend, wenn ein Finanzplatz diversifiziert sein soll und auch kleinen Unternehmen die Möglichkeit geben will, sich zu entfalten. Der Vorstand begrüsst den Ansatz – die Mehrheit der Verbandsmitglieder sind von den Anpassungen betroffen, zahlreiche Institute nehmen auch am Pilotprogramm teil und haben die Revision der FINMA Rundschreiben Outsourcing, Corporate Governance und Operationelle Risiken begleitet. Während gewisse Vorgaben bezüglich der periodischen Überarbeitung interner Wegleitungen auf grosses Interesse stossen sind die Ausdehnung der Intervalle bei den Aufsichtstätigkeiten sowie die Vorgaben zur Errechnung und Einreichung der Kennzahlen für die Auslandsbanken nur beschränkt relevant. Oft verlangt die Muttergesellschaft eine jährliche Berichterstattung sodass sie die konzern-internen Vorgaben bezüglich Risikoüberwachung sicherstellen kann. Nichtsdestotrotz sind die Auslandsbanken interessiert daran, dass das Kleinbankenregime bestehen bleibt und dass insbesondere bei bevorstehenden regulatorischen Anpassungen die Proportionalität in Betracht gezogen wird. Weniger Anpassungen des bestehenden Regimes als massvolle Regulierungsarbeit in der Zukunft wird auch den Instituten, die zu einem internationalen Konzern gehören, die Arbeit erleichtern.

Besonders erfreulich in diesem Sinne ist der Entscheid der FINMA sowohl das Kleinbankenpanel wie auch die sehr erfolgreichen und geschätzten Symposien beizubehalten. Der Austausch – auch informell – zwischen beaufsichtigten Instituten und Behörden ist willkommen, denn er hilft, im Voraus heikle Aspekte anzusprechen und rasch zielführend zu allgemein akzeptieren Lösungen zu führen.

Marktzutritt: Treten an Ort auch in diesem Jahr

Der Marktzutritt für Banken in der Schweiz – egal ob ausländisch oder schweizerisch beherrscht – bleibt ein heisses Thema. Die bilateralen Beziehungen zur EU zeichnen sich aus durch Treten An Ort und die EU erwartet, dass die Schweiz den nächsten Schritt mache indem sie das Rahmenabkommen verab-schiedet. Dies würde die Beziehungen klären und könnte eine Grundlage schaffen, auf der dann gegebenenfalls auch Fragen wie diejenige der grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen erörtert werden könnten.

Wenn man nun aber die MiFID II Richtlinie liest und deren Umsetzung in Nachbarländern ansieht, kann man leicht feststellen, dass Zutritt zum EU Binnenmarkt in diesem Rahmen wohl zu den illusorischen Vorhaben gehört. Italien zum Beispiel geht davon aus, dass sogar die Zusammenarbeit mit lokalen Intermediären als Aktivität vor Ort gilt und daher das ausländische Institut die lokalen Bewilligungen zu erlangen hat.

Ähnlich sieht die Situation bei der Verhandlung bilateraler Verträge mit einzelnen Ländern aus. Einer besteht mit Deutschland. Er wurde bereits an die MiFID II angepasst. Seither hat eine Schweizer Bank das Verfahren durchlaufen und eine Freistellung erhalten; andere Verfahren laufen. In der EU sind jedoch Stimmen laut geworden, die meinen, der Vertrag sei nicht vereinbar mit den Verpflichtungen, die ein Mitgliedsland unter MiFID eingehe.

Einen interessanten Präzedenzfall könnten die Beziehungen zum Vereinigten Königreich darstellen. Eine Partnerschaft zwischen den beiden grössten Finanzplätzen in Europa könnte den Grundstein legen für eine internationale Allianz zu Finanzthemen, die gemeinsam ihre Interessen vertreten. Bis dahin ist jedoch noch ein weiter Weg, insbesondere auch weil ja das Vereinigte Königreich vorerst seine Beziehungen zur EU klären sollte.

Bleibt die Möglichkeit der Bewilligung auf Instituts-ebene – jedes Institut wählt sich seine Zielmärkte aus, ersucht in diesen um Marktzutritt und beantragt die notwendigen Bewilligungen. Diese institutsspezifische Freistellung steht jedoch erst in den Köpfen einiger weniger Vordenker und bedarf noch weiterer Ausarbeitung, bevor daraus ein Verhandlungsmandat entstehen kann. Dabei gilt auch zu bedenken, dass Verhandlungen mit der EU zu derartigen Fragen ohne Rahmenabkommen kaum stattfinden werden.

Verbandsaktivitäten und Personalien

Die Verbandsarbeit zeichnet sich durch Kontinuität aus. Die vor einigen Jahren eingeführten CEO-Lunches bleiben ein wichtiges Forum für den Austausch zwischen Mitgliedsinstituten und Vorstand und somit wertvoll für die Entwicklung der Verbandsarbeit. Die alljährlichen Treffen mit Vertretern der Schweizeri-schen Nationalbank, der FINMA-Kommission und Geschäftsleitung sind ein wertvoller Rahmen um die Situation der Auslandsbanken in der Schweiz zu erörtern. Derartige Fragen standen auch im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF, wobei der Fokus auf den Zielmärkten des Schweizer Wealth Managements lag.

Dieses Jahr hat auch wieder ein Treffen mit dem Vorstand und der Geschäftsleitung der SIX Group stattgefunden. Neben den strategischen Fragen der SIX Group war Cybersecurity ein Thema; es ist sowohl für Banken als auch für die SIX als Infrastrukturanbieter von grösster Bedeutung – wie in diesem Bericht erläutert.

Die Geschäftsstelle hat wiederum etwa fünfzig Veranstaltungen zu regulatorischen Themen organisiert und in regelmässig publizierten Informationsschriften zu aktuellen Fragen informiert. Weiterhin finden in der Ostschweiz und in Lugano regelmässig Treffen statt, in denen das Sekretariat über anstehende Themen orientiert und mit den Mitgliedsinstituten diskutiert. Die CRS/FATCA -Umsetzungsgruppe in Genf gibt den dortigen Instituten – darunter auch schweizerischen Banken sowie Trusts und Vermögensverwaltern – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

Aus dem Vorstand unseres Verbands schieden aus: Franco Morra, HSBC Private Bank (Suisse) SA; Geoffroy Bazin, BNP Paribas (Suisse) SA; Kristine Braden, Citibank (Switzerland) SA; Peter Hinder, Deutsche Bank (Suisse) SA; sowie Yves Thieffry, Société Générale Private Banking (Suisse) SA. Der Vorstand dankt den scheidenden Mitgliedern herzlich für ihren Einsatz und die Unterstützung der Verbandsarbeit. Als neue Mitglieder kooptiert wurden im Berichtsjahr Monique Vialatou, BNP Paribas (Suisse) SA, Peter Gabriele, J.P. Morgan (Suisse) SA und Alfonso Gómez, BBVA (Suiza) SA; sie werden der Generalversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Der Vorstand hat Heinrich Henckel, LGT Bank (Schweiz) AG, zu seinem Präsidenten nominiert. Die Ernennung eines zweiten Vizepräsidenten ist im Gange.

In den Kommissionen und Steuerungsausschüssen der Schweiz. Bankiervereinigung sind nur wenige Änderungen zu verzeichnen. Neu nimmt Reto Somalvico, Bank J. Safra Sarasin AG, Einsitz in der SBVg Expertenkommission Informationssicherheit und Cyber Defense. In der SBVg Arbeitsgruppe Sustainability wird der Verband durch Jan Amrit Poser, Bank J. Safra Sarasin AG, vertreten.

An dieser Stelle danken wir allen, die unsere Arbeit unterstützen und sich für die Anliegen der Auslandsbanken und des Verbandes einsetzen, für Ihre Mitarbeit und Engagement.


Mai 2019 


13 May 2020